Nach einer Untersuchung von Policen Direkt hat die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer ihre jährliche Kundeninfo überarbeitet und erfüllt die seit Sommer 2018 geltenden neuen Mindestanforderungen. Die Neuregelung des §155 VVG zeigt Wirkung in der Lebensversicherung: Das zeigt die erste große systematische Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung, die ihren Niederschlag in zahlreichen Medien wie Handelsblatt, FAZ, Focus, SZ und in sämtlichen relevanten Fachmedien fand.

„Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen“, erklärt Policen Direkt Chefaktuar Henning Kühl.

 

Die Ergebnisse in der Übersicht

• 61 von 73 untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. Von einigen Versicherungen erhalten die Kunden nun daher erstmals automatisch jährlich einen Rückkaufswert und eine Todesfallleistung.

• 21 Lebensversicherer melden dazu alle weitere wichtigen optionalen Informationen, die Policen Direkt noch als elementar ansieht. Dadurch können die Kunden dieser Unternehmen die Werte ihrer Verträge und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr besser verstehen.

Die detaillierten Ergebnisse und weitere Befunde zu den einzelnen Lebensversicherern finden sich auf der Website http://standmitteilungen.de