Contern, 22. November 2018. Acht Lebensversicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren die Mindestbeteiligung ihrer Kunden an den Unternehmensgewinnen zumindest zeitweise ausgesetzt oder unterschritten. Das teilte die Bundesregierung übereinstimmenden Medienberichten zufolge auf eine Anfrage der Grünen hin mit. Die BaFin stimmte diesen Maßnahmen jeweils zu, hieß es dort. „Dies ist eine wichtige Information für Versicherungskunden und man kann darüber diskutieren, ob die aktuelle Gesetzeslage (MindZV) Lebensversicherungsgesellschaften verpflichten, solch eine Vorgehensweise offenzulegen“, sagt Dean Goff, Vorstand des Policenkäufers Partner in Life S.A. „Isoliert betrachtet, sagt diese Information Verbrauchern allerdings nicht viel; sie muss im Gesamtkontext bewertet werden.“ Lebensversicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden zu einem Teil am Unternehmenserfolg zu beteiligen. In den vorliegenden Fällen haben die Gesellschaften diese Vorgaben unterschritten.

Kennzahlen ergeben nur gemeinsam eine Indikation zur Stabilität
Ähnlich wie die relativ neuen Solvenz-Quoten, zeigt auch diese wichtige Kennzahl nicht annähernd ein vollständiges Bild. Bisweilen wird der Eindruck erweckt, als können Kunde alleine anhand niedriger Solvenz-Quoten ableiten, ob Policen werthaltig sind oder nicht. „Das ist aber so nicht möglich“ erläutert Goff. Und auch die Information, welcher Versicherer in der lang anhaltenden Niedrigzinsphase eine Bilanzhilfe in Anspruch genommen hat, hilft den Versicherungskunden nicht. Im Gegenteil; Diese Information sollte keinesfalls dazu führen, dass nun Verträge dieser Gesellschaften voreilig gekündigt werden.“

Eine der Versicherungsgesellschaften, die die erwähnten Bilanzhilfen in Anspruch genommen hat, ist beispielsweise die Provinzial Rheinland. Um bewerten zu können, was das für Kunden dieser Gesellschaft heißt, müssen verschiedene Kennzahlen in Korrelation gebracht werden. Zum einen liegt die Inanspruchnahme fast zehn Jahre zurück, zum anderen spielen weitere Kennzahlen der Provinzial Rheinland eine Rolle, wie geringe Verwaltungskosten, geringe nicht amortisierte Abschlusskosten, vergleichsweise hohe Bewertungsreserven, geringe Kapitalanlage-Verwaltungskosten, eine Solvenzquote weit über 100 Prozent, vergleichsweise geringe durchschnittliche Rechnungszinsbelastung im Bestand oder ein geringer konventioneller Anteil im Bestand.

Das Beispiel zeigt, dass eine einzelne Information in der komplexen Struktur des Lebensversicherungsgeschäftes nicht zu einer individuellen Antwort für den Versicherungskunden führt.
Die Verbraucherzentrale Bremen hat das erkannt und eine gute Lösung für Verbraucher gefunden. Dort werden viele der wesentlichen Informationen zu einer Lebensversicherungsgesellschaft gewichtet und in einen Gesamtkontext gestellt. Anschließend besteht eine differenzierte Ersteinschätzung zum Unternehmen auf dessen Basis weitere Überlegungen angestellt werden können:
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