München, 10. Mai 2022 Im Jahr 2021 wurden auf dem deutschen Zweitmarkt für Lebensversicherungen weniger Policen angekauft als im Vorjahr. Das Ankaufsvolumen lag bei 205,3 Mio. Euro und damit knapp 30 Prozent niedriger als in 2020 (290 Mio. Euro).
„Das gesunkene Ankaufsvolumen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr ist nicht das Ergebnis, das unsere Verbandsmitglieder erwartet haben“, sagt BVZL-Vorstand. „Die Corona-Krise und die anfängliche Verunsicherung über den weiteren Verlauf der Pandemie und wirtschaftliche Folgen hatte sicherlich einen deutlichen Anteil daran, dass in 2020 mehr Versicherte ihre Lebensversicherung verkauften und damit das Ankaufsvolumen eine deutliche Steigerung erfahren hatte. Der Rückgang beim Verkauf von Lebensversicherungen durch Versicherungsnehmer in 2021 ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die umfangreichen, staatlichen Corona-Hilfen ihre Wirkung entfalten und negative finanzielle Folgen abmildern konnten. Zum anderen ist der Rückgang des Ankaufsvolumens nach wie vor einer mangelnden Bekanntheit dieser attraktiven Alternative zum Policenstorno geschuldet.“
Die Mitglieder des BVZL haben auch während der Corona-Krise Lebensversicherungspolicen zu stabilen Preisen ohne Einschränkungen angekauft und für eine reibungslose, effiziente Abwicklung gesorgt. „Es bleibt weiterhin eine unserer Kernaufgaben, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass der Verkauf ihrer Lebensversicherung die finanziell bessere Alternative zur Vertragskündigung ist,“ erklärt Seidl. „Gründe wie Liquiditätsbedarf oder Anlageoptimierung werden auch in Zukunft Versicherte dazu bringen, ihre Policen vorzeitig aufzugeben. Mit einem Verkauf ihres Vertrags werden sie immer mehr Geld erhalten, als bei einer Kündigung.“
Verbraucher-Aufklärung im Fokus
Der BVZL wird weiterhin daran arbeiten, Verbraucher über die Vorteile des Verkaufs gegenüber der Vertragskündigung aufzuklären. Schließlich liegen diese auf der Hand: Der Versicherte erhält mehr Geld als bei der Versicherungsgesellschaft und dies in einem sicheren Verfahren mit nur geringem Aufwand. Zudem bleibt ein bedingter Rest-Todesfallschutz erhalten, der bei einem Storno komplett entfallen würde.